28 %
der Hamburger Taxenflotte fährt vollelektrisch
Mehr als 750 Taxen fahren laut Stadt bereits vollelektrisch.
hamburg.de/zukunftstaxi, abgerufen am 27.10.2026
Für Mietwagen- und Taxiunternehmen in Hamburg gilt seit dem 1. Januar 2025: Fahrzeuge, die Sie neu einsetzen, werden nur noch genehmigt, wenn sie lokal emissionsfrei sind (§ 29a HmbKliSchG); für Großraum- und Rollstuhlfahrzeuge ab 1. Januar 2027. Mietwagen müssen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück, die Genehmigung gilt höchstens fünf Jahre.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Neben dem Personenbeförderungsgesetz gelten in Hamburg das Klimaschutzgesetz und die Vorgaben der Verkehrsgewerbeaufsicht. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
| Thema | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Neue Fahrzeuge | Genehmigung für erstmals eingesetzte Taxen und Mietwagen nur bei lokal emissionsfreiem Antrieb, seit 1.1.2025 | § 29a HmbKliSchG |
| Großraum & Rollstuhl | Ab 8 Sitzplätzen inkl. Fahrersitz oder für Rollstuhlbeförderung: ab 1.1.2027 | § 29a HmbKliSchG |
| Rückkehrpflicht | Nach jeder Fahrt unverzüglich zurück zum Betriebssitz, außer bei neuem Auftrag | § 49 Abs. 4 PBefG |
| Auftragseingang | Erfassen (auch per App) und ein Jahr aufbewahren | § 49 Abs. 4 PBefG |
| Stellplätze | Ab dem zweiten Mietwagen: passende Zahl Stellplätze, fußläufig vom Betriebssitz | Hinweise BVM |
| Fahrtdaten | Jede Fahrt mit Fahrpreis unverändert speichern, zehn Jahre aufbewahren | Hinweise BVM, § 147 AO |
| Genehmigung | Höchstens fünf Jahre gültig, dann Erneuerung | § 16 Abs. 4 PBefG |
| Hauptuntersuchung | Alle 12 Monate für Pkw zur Personenbeförderung | StVZO Anlage VIII |
| P-Schein | Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für höchstens fünf Jahre | § 48 Abs. 5 FeV |
Jedes Fahrzeug, das Sie neu in Betrieb nehmen – als Ersatz oder zur Erweiterung –, muss lokal emissionsfrei sein, also im Betrieb kein CO₂, CO und keine Stickoxide ausstoßen. Das gilt für Taxen und für Mietwagen, auch wenn diese ihre Fahrten über Uber oder Bolt bekommen. Im Mietwagenverkehr kann die Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen, etwa für Oldtimer und Fahrzeuge mit Sonderaufbauten.
Für Taxen hält die Stadt in ihrer Förderrichtlinie fest, dass vor dem 1. Januar 2025 konzessionierte Verbrenner Bestandsschutz genießen und unbefristet weiterbetrieben werden dürfen. Die Umstellung kommt also Fahrzeug für Fahrzeug, wenn Sie ersetzen oder wachsen. Genau dann zählt, was ein E-Fahrzeug pro Kilometer kostet und einbringt.
Quellen: hamburg.de, Regelung im Klimaschutzgesetz · Förderrichtlinie, fünfte Stufe
28 %
Mehr als 750 Taxen fahren laut Stadt bereits vollelektrisch.
hamburg.de/zukunftstaxi, abgerufen am 27.10.2026
5.000 €
10.000 € für E-Großraumtaxen (8–9 Sitze), 20.000 € für E-Inklusionstaxen. Nur für Taxikonzessionäre, das E-Taxi muss einen Verbrenner ersetzen und bis 11.12.2026 konzessioniert sein, solange Mittel reichen.
10,84 vs. 9,72
Auswertung der Taxameterdaten durch das Statistikamt Nord für Hamburger Taxen.
Ob sich die Arbeit mit Uber und Bolt lohnt, entscheidet sich nicht in der Stadt, sondern am einzelnen Wagen: Was bleibt nach Provision, Fahrerlohn, Leasing, Energie und Werkstatt? Wer nur den Gesamtumsatz der Plattformen kennt, sieht nicht, welches Fahrzeug Geld verliert.
Die Beispielrechnung zeigt, warum der Vergleich Verbrenner gegen E-Fahrzeug über die Kosten pro Kilometer laufen sollte. Bei gleichem Umsatz entscheiden Energie und Wartung über das Ergebnis. Die Hamburger Verkehrsgewerbeaufsicht verlangt schon im Genehmigungsantrag eine Ertrags- und Kostenvorschau, die Personal-, Fahrzeug-, Betriebssitz- und Vermittlungskosten deckt (Hinweise BVM).
Aus der Praxis: Ein Betrieb hat mit dieser Software einen Transporter gefunden, der jeden Monat einige hundert Euro Verlust gemacht hat.
| Position | Verbrenner | E-Fahrzeug |
|---|---|---|
| Umsatz Uber + Bolt | 7.400 € | 7.400 € |
| Provision (Annahme 25 %) | −1.850 € | −1.850 € |
| Fahrerlohn inkl. Nebenkosten | −3.300 € | −3.300 € |
| Leasing | −550 € | −690 € |
| Kraftstoff / Strom | −720 € | −380 € |
| Versicherung | −290 € | −290 € |
| Wartung, Reifen | −210 € | −140 € |
| Stellplatz, Betriebssitz anteilig | −120 € | −120 € |
| Fahrzeugkosten pro km | 0,32 € | 0,27 € |
| Ergebnis pro Monat | 360 € | 630 € |
„Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt einen neuen Beförderungsauftrag erhalten.“
§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG
Der Bundesgerichtshof hat die Regel am 3. Juni 2026 bestätigt (Az. I ZR 123/25). Ein Mietwagenunternehmen, das Uber-Fahrten über Subunternehmer ausführt, haftet danach auch für deren Verstöße (BGH-Pressemitteilung 100/2026).
Quelle: Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Bei 6 bis 50 Fahrzeugen laufen ständig Fristen ab: die HU alle 12 Monate, die Versicherung, der P-Schein jedes Fahrers und die Genehmigung, die höchstens fünf Jahre gilt. Verpasst ein Fahrzeug die HU oder fährt ein Fahrer mit abgelaufenem P-Schein, steht der Wagen – und mit ihm der Umsatz.
Hansaflotte zeigt alle Fristen pro Fahrzeug und Fahrer in einer Liste und warnt rechtzeitig. Wenn ein Verbrenner ersetzt werden muss, sehen Sie gleich daneben, was er pro Kilometer kostet.
Mit einer Übersicht statt Excel-Listen und WhatsApp-Gruppen. Hansaflotte verbindet Ihre Uber- und Bolt-Flottenkonten und bündelt Fahrzeuge, Fahrer und Zahlen.
Alle Fahrten aller Fahrer aus beiden Plattformen zusammen, mit Umsatz pro Fahrzeug und pro Fahrer nach Provision.
Werkstatt, Energie, Versicherung und Leasing pro Fahrzeug erfassen. So sehen Sie, welcher Wagen sich rechnet und wann sich der Umstieg auf ein E-Fahrzeug lohnt.
HU, Versicherung, Genehmigung und P-Schein pro Fahrzeug und Fahrer, mit Warnung, bevor etwas abläuft.
Fahrten werden mit dem Betriebssitz abgeglichen. Standzeiten ohne Folgeauftrag erscheinen als Warnung beim Fahrzeug.
Fahraufträge, auch von Direktkunden, gehen vom Betriebssitz an Ihre Fahrer und bleiben zentral dokumentiert.
Arbeitszeiten aus den Schichten statt von Hand. Ein Betrieb kam so von rund 5 Stunden pro Woche auf unter 1 Stunde pro Monat.
Kennzeichen, HU-, Versicherungs- und Genehmigungsdaten sowie den P-Schein-Ablauf jedes Fahrers hochladen.
Die Flottenkonten verknüpfen. Ab dann laufen die Fahrtdaten automatisch ein.
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Ja, für neu eingesetzte Fahrzeuge. Seit dem 1. Januar 2025 wird eine Genehmigung für ein Fahrzeug, das erstmals im Taxen- oder Mietwagenverkehr eingesetzt wird, nur noch für lokal emissionsfreie Fahrzeuge erteilt (§ 29a Hamburgisches Klimaschutzgesetz). Für Fahrzeuge mit mindestens acht Sitzplätzen und Rollstuhlfahrzeuge gilt das ab dem 1. Januar 2027. Laut Förderrichtlinie der Stadt dürfen vor 2025 konzessionierte Verbrenner-Taxen unbefristet weiterfahren.
Ja. § 29a HmbKliSchG nennt ausdrücklich den Verkehr mit Mietwagen, unabhängig von der Vermittlungsplattform. Im Mietwagenverkehr kann die Genehmigungsbehörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen, insbesondere für Oldtimer und Fahrzeuge mit Sonderaufbauten.
Zukunftstaxi ist das Projekt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, mit dem Hamburg die Taxenflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge umstellt. Laut hamburg.de fahren bereits mehr als 750 Taxen vollelektrisch, das sind 28 % der Hamburger Taxenflotte. Zum Projekt gehören Förderung und Schnellladepunkte an Taxenständen.
Die fünfte Förderstufe zahlt 5.000 Euro pro E-Taxi, 10.000 Euro pro E-Großraumtaxe mit 8 bis 9 Sitzplätzen und 20.000 Euro pro E-Inklusionstaxe, solange Mittel vorhanden sind. Förderberechtigt sind nur Inhaber einer Taxikonzession, das E-Taxi muss ein Verbrenner-Taxi ersetzen und bis zum 11. Dezember 2026 als Taxe konzessioniert sein. Mietwagen werden nicht gefördert.
Sie brauchen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz von der Verkehrsgewerbeaufsicht der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Nachzuweisen sind Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit, unter anderem mit Gründungskalkulation und einer von einem Steuerberater bestätigten Vermögensübersicht. Bei mehr als einem Mietwagen verlangt Hamburg Stellplätze, die vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sind.
Das hängt vom einzelnen Fahrzeug ab, nicht von der Stadt. Entscheidend ist, was nach Plattformprovision, Fahrerlohn und Fahrzeugkosten übrig bleibt, also der Ertrag pro Fahrzeug und die Kosten pro Kilometer. Eine amtliche Zahl dazu gibt es nicht; rechnen Sie mit Ihren eigenen Uber- und Bolt-Daten.
Nach jeder Fahrt muss der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurück, außer er hat vorher oder während der Fahrt einen neuen Auftrag erhalten (§ 49 Abs. 4 PBefG). In Hamburg müssen Aufträge am Betriebssitz eingehen und von dort an das Fahrpersonal weitergegeben werden. Der Bundesgerichtshof hat die Rückkehrpflicht am 3. Juni 2026 bestätigt (I ZR 123/25).
Ab 4,99 € pro Fahrer und Monat. Die Einrichtung dauert rund 48 Stunden: Fahrzeuge und Fahrer hochladen, Uber Fleet und Bolt Fleet verbinden. Sie können zwei Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Wir zeigen Ihnen, was Ihre Fahrzeuge pro Kilometer kosten, welche Fristen anstehen und wie Uber und Bolt in einer Übersicht aussehen.
Hinterlassen Sie Ihre Daten – wir melden uns noch diese Woche.